Hinweis zur Verpackungsverordnung
Wir sind gem. § 6 Abs. 1 Verpackungsverordnung (Stand 01.01.2009) verpflichtet, uns an einem flächendeckenden System zur Rücknahme unserer Verkaufsverpackungen zu beteiligen. Um hierfür Sorge zu tragen, haben wir uns dem flächendeckenden Rücknahmesystem des Grünen Punktes angeschlossen.


